Dieser Mann mittleren bis älteren Alters marschierte schnurstracksig in die Riesen-Eingangshalle. Steht in der Mitte des Raumes, blickt rechts, blickt links, und es hätte mich nicht im Geringsten gewundert, wenn er gesagt hätte: "Guten Tag! Mein Name ist Lohse und ich
Der Typ lässt von der Schwimmbadticketautomatenfachkraft die entsprechende Eintrittskarte (Erwachsenen-Abonnement) wählen. Im Display erscheint: "Bitte 12,50 Euro zahlen." Schiebt er einen Zehn-Euro-Schein rein. Der Automat: "Bitte noch 2,50 Euro zahlen." Der Mann (im Folgenden abgekürzt durch "Depp") zur Fachkraft: "Sehen Sie! Funktioniert nicht! Kommt nichts raus!" "Sie müssen auch noch 2,50 Euro einwerfen! Steht ja da." Friemelt der Depp den Rest Kleingeld rein, schafft es unfallfrei, das Ticket aus dem Ausgabefach zu nehmen, geht zum Einlass. "So, jetzt schieben Sie hier das Ticket ein", erklärt die aus mir unerfindlichen Gründen noch immer geduldige Frau dem Deppen. Er schiebt es ein, im Display wird dann (sinngemäß) "Herzlich willkommen! Bitte entnehmen Sie Ihre Eintrittskarte und treten Sie durch das Drehkreuz." gezeigt und das Ticket wird wieder ausgespuckt. "So, jetzt können Sie durchgehen", verbalisiert die Deppen-Betreuerin zur Sicherheit noch mal. Was macht der? Er schiebt das Ticket noch mal rein.
Oh Mann. Wie blöd kann man sein? Allerdings: Wer sich doppelt wichtig macht, verdient es nicht anders, als auch den doppelten Eintritt im Schwimmbad zu zahlen.
*Kleiner Exkurs zur Féderation Internationale de Natation (FINA): Fina-Regel Nr. 2 besagt, dass ein Schwimmbecken 50,00 m messen muss - dies ist die vorgeschriebene Distanz zwischen den beiden Stirnwänden des Schwimmbeckens. Damit entsprechende Anschlagplatten angebracht werden können, muss der Abstand "auf jeder Bahn im Bereich von 0,3 m über und 0,9 m unter der Wasseroberfläche entsprechend größer sein, nämlich: bei der Verwendung von:
a. Anschlagplatten ausschließlich auf der Zielseite: mindestens 50.01 m bzw. 25.01 m;
b. Anschlagplatten auf der Zielseite und auf der Wendeseite: mindestens 50.02 m bzw. 25.02 m."
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